Einkaufsberechtigung

 

Nach einem Mitgliederentscheid sind nun auch Nicht-Mitglieder im Lädle einkaufsberechtigt.

Einzige Bedingung hierfür ist ein Einkauf von Waren im Wert von mindestens 10 €.

Der Einkauf von Backwaren ist weder an eine Mitgliedschaft im Lädle, noch an einen

Mindesteinkaufsbetrag gebunden.

 

Warum der Mindesteinkauf?

 

Der 10€ Mindesteinkauf ist ein Zugeständnis an Nichtmitglieder, die eine Mitgliedschaft - aus

welchen Gründen auch immer - scheuen. Es würde unserem Konzept widersprechen, wenn

eine Gruppe mit ihren Mitgliedsbeiträgen die Existenz des Lädle sichert, während eine andere

Gruppe nur der Nutznießer des Projekts wäre. Der zunächst naheliegende Gedanke, Nichtmitglieder

einen Aufpreis zahlen zu lassen, oder Mitgliedern einen Rabatt zu gewähren, wäre nur zielführend, wenn

der getätigte Einkauf von Bedeutung wäre. Bei einem Kleinsteinkauf ist dies jedoch nicht der Fall.

Hier kann sich das Nichtmitglied eine zeitraubende und vergleichsweise teure Fahrt zum Supermarkt

sparen, während dem Lädle nur ein Mini-Gewinn von wenigen Cent bleiben würde.

Diese Ungleichheit wäre unseren Mitgliedern gegenüber nicht vermittelbar.

 

Ein Mindesteinkauf von 10€ bedeutet, bei einer 20% Marge - die wir i.d.R. auf unsere Waren aufschlagen -

mindestens 2€ Gewinn und damit einen adäquaten Beitrag für den Erhalt des Lädle.

 

An dieser Stelle wollen wir nochmals deutlich machen, dass es das Lädle ohne Mitgliedsbeiträge und

Spenden nicht geben würde.